Verordnungen und mündige Verbraucher

Seit Kurzem ist Green Promotion ja Bio-zertifiziert. Zumindest zu Beginn muss nun jede Verpackung die das Bio-Siegel trägt, bei unsrem Kontrolleur der IMO, zur Freigabe eingereicht werden. Ist soweit auch in Ordnung, da ich ja schließlich auch möchte, dass alles korrekt ist. Die Freigabe war bei den ersten Projekten auch überhaupt kein Problem. An der Stelle, an der früher unser Lieferant als Inverkehrbringer stand, steht jetzt eben Green Promotion und gut.

Wenn da nicht das Bio-Studentenfutter für einen Kunden gewesen wäre, der neben dem Logo auch noch seine komplette Adresse auf der Verpackung abgedruckt haben wollte.

Nachdem ich fünf statt einen Tag auf die Freigabe gewartet hatte, musste ich dann doch einmal nachfragen? Und dann wurde es kompliziert. Denn auf einer Lebensmittelverpackung muss der Inverkehrbringer eindeutig gekennzeichnet werden. Die Betonung liegt auf „eindeutig“. Und nun sollte neben unserer Adresse, die unter der Angabe der Inhaltsstoffe steht, auch noch die komplette Adresse unseres Kunden auf das Päckchen. Oh weh … der arme Verbraucher weiß jetzt natürlich nicht, wer für das Produkt verantwortlich ist. Die Firma, die neben den Inhaltsstoffen steht? Oder der Kunde, der die Werbegeschenke auf einer Veranstaltung verteilt hat?

Selbst der durch unseren Kontrolleur eingeschaltete Rechtsanwalt konnte das nicht klären, da der Fall in den entsprechenden Verordnungen einfach nicht definiert ist. Super. Ok, ich schließe mich mit der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium kurz. „Sorry, Bio-technisch ist alles in Ordnung, das betrifft das Lebensmittelrecht. Das müssen Sie mit Ihrer zuständigen Lebensmittelkontrolle klären.“ Danke für das Gespräch. Also geht es weiter: Landratsamt, Rathaus, Veterinäramt. Alle sind zunächst etwas überfordert, denn diesen Fall haben sie bisher nicht gehabt. Irgendwie hat der Gesetzgeber so eine Konstellation wohl nicht in Betracht gezogen.

Nach einem für alle interessanten Diskurs hat sich jetzt aber doch eine rechtlich einwandfreie Lösung gefunden: „Verpackt durch: Green Promotion“ und „Verpackt für: …“ ist die politisch korrekte Auszeichnung. So weiß der mündige Verbraucher jetzt ganz genau, an wen er sich wenden muss, wenn etwas mit dem Studentenfutter nicht in Ordnung ist.

Ich finde es toll, dass ich eine Kontrollorganisation habe, die so etwas mit Schweizer Gründlichkeit geregelt haben will. Danke, das gefällt mir! Anderseits frage ich mich natürlich schon: Wie sieht das mit den anderen, über 10.000 deutschen Werbeartikelhändlern aus, die nicht bio und damit lebensmittelrechtlich kontrolliert sind? Hmm.